Kindersitze und Kinderschalen für die Altersspanne 1,5 bis 8 Jahre werden im Rahmen der Unterstützung unserer syrischen Kriegsflüchtlinge Firaz Ali und Tallin Silo sowie deren Kinder durch den Freundeskreis der Asylbewerber dringend benötigt. Unsere Helferinnen unternehmen Fahrten zu Ärzten, zu Supermärkten, dem sozialen Kaufhaus etc. Die Sitze und Schalen bleiben im Eigentum der Gemeinde und werden auch für weitere Familien verwendet, die wir noch in unserer Gemeinde aufnehmen werden.
Die Kindersitze können abgegeben werden bei:
Nicola Teuber
Friedrichshöh 22, 23826 Todesfelde
Tel.: 04558 – 999941
Mobil: 0152 – 31784576
oder bei
Nicole Kußerow
Siedlungsstraße 14 a, 23826 Todesfelde
Tel.: 04558 – 981819
Mobil: 0173 – 2426167
Quelle Wikipedia:
Asylbewerber sind Personen, die bei einem Land dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung, ersuchen. Während Asylbewerber Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren sind, werden anerkannte Asylbewerber als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet. Der Begriff Asylant wird vor allem von rechtsstehenden Organisationen verwendet und häufig als abwertend empfunden.[1][2]
Der Staat, in dem die Asylbewerber um Aufnahme ansuchen, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellenden um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und ob Abschiebungshindernisse wie Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe o. Ä. vorliegen.
In Deutschland ist der Ablauf des Asylverfahrens im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) festgeschrieben. Politisch Verfolgte erhalten nach Art. 16a Grundgesetz Asyl, soweit sie nicht aus der EU oder einem sonstigen sogenannten sicheren Drittstaat kommen oder soweit nicht ein anderes Land im EU-Raum aufgrund der Dublin-Verordnung für sie zuständig ist. Asylbewerber, die über die Landgrenzen nach Deutschland einreisen, werden entsprechend der Drittstaatenregelung ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrages in die jeweiligen sicheren Drittstaaten zurückgewiesen (alle an Deutschland angrenzenden Staaten gelten als sichere Drittstaaten). Nur wenn sich kein Drittstaat zur Rücknahme der Betroffenen bereit erklärt oder der konkrete Durchreisestaat nicht bestimmt werden kann, kommt es zum Asylverfahren in Deutschland.