Hände weg von illegalen Elektroschrott-Sammlern, die mit Flyern kurzfristig für eine Abholung am Straßenrand werben. Aus aktuellem Anlass warnt die Bau- und Umweltverwaltung der Kreisverwaltung Segeberg davor, Kühlgeräte, E-Herde, Kompressoren, Heizkörper, Waschmaschinen und andere elektronische Geräte vor die Tür zu stellen.
In der Gemeinde Todesfelde sind am vergangenen Wochenende entsprechende Aufforderungen in den Briefkästen verteilt worden, die auf eine Sammlung am Donnerstag, 11. Mai, aufmerksam machen. Wer darauf reagiert und sein Gerät auf diesem Weg entsorgt, begeht laut Behörde eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.
„Im Regelfall erfolgt durch die Sammler ein nicht sachkundiger Umgang mit den Geräten. Sie werden ausgeschlachtet, Betriebsflüssigkeiten können austreten und so zum Teil nicht unerhebliche Schäden verursachen“, erläutert Svenja Jürgens vom Fachdienst Wasser, Boden, Abfall. Einige Sammler würden die Geräte ins Ausland verschiffen, wo sie ebenfalls von üblicherweise nicht kundigen Personen – oft auch Kindern – weiterbehandelt würden. „Hintergrund ist immer die Gewinnerzielung auf billigste Art und Weise.“
Jürgens weist darauf hin, dass Altgeräte aus privaten Haushalten nur von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in dem Fall also dem Wege-Zweckverband (WZV), sowie von Vertreibern und Herstellern oder von einem Bevollmächtigen des Herstellers entgegengenommen werden dürfen. Die angekündigte Sammlung in Todesfelde werde von keinem der Genannten durchgeführt, auch nicht in dessen Auftrag. „Insofern liegt hier mindestens ein Verstoß gegen das Elektrogesetz vor, gegebenenfalls auch eine Straftat, da es sich bei einer Vielzahl der auf dem Flyer benannten
Geräte um gefährliche Abfälle handelt.“
Aufgrund der Brisanz ist auch die Polizei informiert. Sie wurde gebeten, am 11. Mai nach Möglichkeit verstärkt Streife durch das Sammlungsgebiet zu fahren. Des Weiteren ist der Fachdienst immer auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Hilfreich sind etwa das Notieren von Kennzeichen, Fotos von sammelnden Personen und Sammelfahrzeugen sowie das Informieren der örtlichen Polizeidienststelle. „Im besten Fall kann der Sammler vor Ort durch die Polizei aufgegriffen und kontrolliert werden. Die vorgefundenen Geräten sowie alle anderen gesammelten Abfälle sind dann dem WZV zu überlassen und es erfolgt umgehend die Einleitung eines Strafoder Ordnungswidrigkeitsverfahrens“, sagt Jürgens. Nur mit Hilfe einer breiten Öffentlichkeit bestehe die Möglichkeit, den illegalen Sammlungen entgegenzusteuern.