Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig Holstein vom 25. November 2003 wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 27.05.2020 folgende Fläche mit der Bestimmung „Naherholung“ dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Flur 2, Flurstück 76, Gemarkung Todesfelde
Die Fläche wird als sonstige öffentliche Straße gern. § 3 Abs.1 Nr. 4c Straßen und Wegegesetz· des Landes Schleswig Holstein eingestellt.
Die Widmungsverfügung, die Begründung und der Lageplan können ab sofort bis zum 31.03.2025 bei der Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Leezen, den 24.02.2025