Bekanntmachung des Amtes Leezen
Gemeinde Todesfelde
Veröffentlichung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Todesfelde nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Todesfelde in der Sitzung am 13.12.2022 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Dorfstraße und westlich der Straße „Zum Felde““ der Gemeinde Todesfelde mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 11.08.2025 bis einschl. 12.09.2025 im Internet unter www.todesfelde.de und www.amt-leezen.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28 in 23816 Leezen, Zimmer 106, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 8:00 – 12:00 Uhr sowie montags und dienstags 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den Digitalen Atlas Nord – Bauleitpläne des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
1) Umweltbericht (Teil der Begründung)
2) Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB von nachfolgend aufgeführten Behörden, Institutionen und Verbänden mit Aussagen zu den Umweltbelangen:
- Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 12.07.2022
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind in den veröffentlichten Unterlagen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
- finden sich in 1)
- im Umweltbericht werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur allgemeinen Anforderung zur Sicherung der biologischen Vielfalt und zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Natura 2000-Gebiete
- finden sich in 1)
- im Umweltbericht werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den Verpflichtungen des Bundes und der Länder zum Aufbau und Schutz des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche
- finden sich in 1)
- im Umweltbericht werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere der Böden.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- finden sich in 1)
- im Umweltbericht werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur allgemeinen Sorgfaltspflicht zum Umgang mit dem Wasserhaushalt.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
- finden sich in 1)
- im Umweltbericht werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere von Luft und Klima.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft
- finden sich in 1)
- im Umweltbericht werden Aussagen getroffen zur Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Erhalt des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheitsschutz
- finden sich in 1)
- im Umweltbericht werden Aussagen getroffen zur Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- finden sich in 1)
- im Umweltbericht werden Aussagen getroffen zur Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
- in der Stellungnahme aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung 2) werden Hinweise gegeben zum Umgang bei eventuellen Funden von Kulturdenkmälern.
Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen werden und es können Stellungnahmen hierzu abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail bauamt@amt-leezen.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Dorfstraße und westlich der Straße „Zum Felde““ der Gemeinde Todesfelde unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen
der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Leezen, den 06.08.2025
gez. Heike Feig
(Amtsdirektorin)