Bekanntmachung des Amtes Leezen
– Gemeinde Todesfelde –
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „südlich der Dorfstraße und
westlich der Straße „Zum Felde“
hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Todesfelde hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 den
Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „südlich der Dorfstraße und westlich der
Straße „Zum Felde““ zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) freigegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 mit der Begründung wird vom 15.10.2025 bis
einschließlich 30.10.2025 im Internet unter „www.todesfelde.de“ und „www.amt-leezen.de“
veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums
in der Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28 in 23816 Leezen, Zimmer 106, während
der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 8:00 – 12:00 Uhr sowie
montags und dienstags 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen eingesehen
werden und es können Stellungnahmen hierzu abgegeben werden. Stellungnahmen sollen
per E-Mail an bauamt@amt-leezen.de abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch
schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1
Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und
dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit
ausliegt.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Leezen, den 14.10.2025
gez. Heike Feig
(Amtsdirektorin)