Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH Ankündigung von Kartierungsarbeiten für das Projekt NordOstLink

Kartierungsarbeiten
in den Kommunen Fredesdorf,
Groß Niendorf, Leezen, Neversdorf
und Todesfelde für den NordOstLink
bis Juni 2025

Für die geplante Erdkabelverbindung NordOstLink sind Arbeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen erforderlich. Ab Januar bis Juni 2025 finden im Planungsraum des Netzausbauprojekts Kartierungsarbeiten statt – auch in Ihrer Kommune. Ziel ist die Gewinnung von Erkenntnissen zu den betroffenen Lebensräumen und Pflanzen- und Tiervorkommen, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden. Die genauen Zeiträume der Untersuchungen orientieren sich an den Lebenszyklen der Pflanzen und Tiere und hängen zudem von äußeren Umständen wie der Witterung ab.

Beauftragte Firma
Die Kartierungsarbeiten werden von dem Umwelt planungsbüro Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH (GFN) im Auftrag der TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH durchgeführt. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projekt raumes befahren können.

Für den reibungslosen Ablauf der Kartierungen bitten wir alle betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte, den Mitarbeitenden von GFN oder deren Nachunternehmen den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gewähren.

Für Fragen zur Durchführung der Kartierungen und Mitteilungen an das Kartierteam wenden Sie sich bitte an:
Dr. Anne Ipsen (Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH)
T 04347 99973-20
E a.ipsen@gfnmbh.de

Zum Leitungsbauvorhaben NordOstLink
Der Gesetzgeber hat die Erdkabelverbindung NordOstLink zwischen dem Suchraum Heide im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) und dem Suchraum Klein Rogahn bei Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) als Vorhaben 81 bis 81f im Bundesbedarfsplan verankert. TenneT und 50Hertz als zuständige Übertragungsnetzbetreiber werden die Leitung planen, realisieren und anschließend
betreiben.

Für Informationen über den NordOstLink und Kontakt zum Projektteam besuchen Sie unsere Website unter https://www.tennet.eu/de/projekte/nordostlink.

Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung von Voruntersuchungen wie bspw. Kartierungen oder faunistische
Sonderuntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit mit einer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 44 Abs. 2 EnWG über die Voruntersuchungen informiert.
https://www.tennet.eu/de/projekte/nordostlink