Bekanntmachung des Amtes Leezen
Gemeinde Todesfelde
Veröffentlichung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Todesfelde nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Todesfelde in der Sitzung am 13.12.2022 gebilligte
und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Dorfstraße und westlich der Straße
„Zum Felde““ der Gemeinde Todesfelde mit der Begründung und den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 14.07.2025 bis
einschl. 15.08.2025 im Internet unter www.todesfelde.de und www.amt-leezen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die veröffentlichten Unterlagen für die Dauer des
Veröffentlichungszeitraums in der Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28 in
23816 Leezen, Zimmer 106, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags,
donnerstags und freitags 8:00 – 12:00 Uhr sowie montags und dienstags 14:00 – 16:00
Uhr und donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen im Internet über den Digitalen Atlas Nord – Bauleitpläne
des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: Umweltbericht mit Aussagen
zu den Schutzgütern
– Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
– Boden/ Fläche
– Wasser
– Klima / Luft
– Landschaft
– Mensch und Gesundheitsschutz
– Kultur- und sonstige Sachgüter
Während des Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen
eingesehen werden und es können Stellungnahmen hierzu abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen per E-Mail bauamt@amt-leezen.de abgegeben werden,
können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur
Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
können bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
für das Gebiet „südlich der Dorfstraße und westlich der Straße „Zum Felde““ der
Gemeinde Todesfelde unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6
Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit
§ 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der
Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
„Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Leezen, den 05.07.2025
gez. Heike Feig
(Amtsdirektorin)