Bekanntmachung des Amtes Leezen IV. Nachtragssatzungzur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für diezentrale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Todesfelde(Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, (GVOBl. Schl. – H. 2003 Nr. 3 S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung v. 25.07.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 121) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 6 Abs. 1 bis 7, 8 Abs. 1 bis 7 und Abs. 9, 9a und § 18 Abs. 2 Ziff. 2 des Kommunalabga-bengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBL. Schl. – H. 2005 S. 27) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabenge-setzes des Landes Schleswig-Holstein vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl. – H. 2022 S. 564) und der Satzung der Gemeinde Todesfelde über den Anschluss an die öffentliche Wasserversor-gungsanlage und über die Abgabe von Wasser wird nach Beschlussfassung durch die Ge-meindevertretung Todesfelde vom 11.12.2025 folgende IV. Nachtragssatzung erlassen:


Artikel 1
1. § 13 – Gebührenmaßstab und -satz – wird in Abs. 3 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 wie folgt geändert:
Die Angabe 0,68 EUR je m³ wird durch die Angabe 0,75 EUR je m³ ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten


Diese IV. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Todesfelde, den 11.12.2025 (L.S.) gez. Mathias Warn Bürgermeister

Die vorstehende IV. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde To-desfelde wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Leezen, den 15.12.2025

Amt Leezen
gez. Heike Feig
Amtsdirektorin