Die Unterlagen zum A 20 Bau liegen seit dem 19.10.15 im Amt-Leezen für 4 Wochen aus

Abschnitt 4: A 20 zwischen Wittenborn und der A 7 (Bad Bramstedt)

Abschnittspezifische Daten:
Länge:ca. 19,7 km
Bau- und Grunderwerbskosten:ca.126,2 Mio. Euro
Abschluss der Voruntersuchung:Januar / Februar 2003
Linienbestimmung durch das BMVI*:28. Juli 2005
Genehmigung des Bauentwurfs durch das BMVI*:02. Februar 2009
Einleitung des PlanfeststellungsverfahrensJuli 2009
Planfeststellungsbeschluss2016

Der Abschnitt 4 erstreckt sich von der Bundesstraße 206 westlich von Wittenborn bis zur Bundesautobahn A 7. Im Anschluss an die Umfahrung von Bad Segeberg entsteht eine durchgängige Verbindung zwischen den beiden wichtigsten Nord-Süd-Achsen A 7 und A 21. Der Abschnitt ist knapp 19,7 km lang und wird voraussichtlich etwa 126 Mio. Euro kosten. In diesem Streckenabschnitt wurde besonderes planerisches Augenmerk auf die Querungen diverser Fließgewässer, Querungsmöglichkeiten für die Tierwelt, der Einrichtung eines unbewirtschafteten Rastplatzes mit WC-Anlage beidseitig der A 20 und die Neuordnung der Anbindungen des nachgeordneten Straßennetzes an das überregionale Bundesfernstraßennetz gelegt.
Dieser Teilabschnitt der A 20 ist ein zwingend notwendiger Bestandteil einer durchgängigen, leistungsfähigen Fernstraßenverbindung in West-Ost-Richtung im norddeutschen Raum.

Der Bauentwurf wurde am 2. Februar 2009 durch das Bundesverkehrsministerium genehmigt. Nach Fertigung der Planfeststellungsunterlagen wurde im Sommer 2009 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen wurden nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Auswirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. November 2013 zum 3. Abschnitt der A 20 (Weede bis Wittenborn) wird aus heutiger Sicht mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses 2016 gerechnet.

Der Baubeginn ist abhängig von der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses und der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel durch den Bund als Baulastträger der A 20.

* BMVI = Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur