Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18.09.2025 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Todesfelde für den Bereich „südlich der Dorfstraße und westlich der Straße „Zum Felde““ mit Bescheid vom 17.11.2025 Az.: IV 522 – 77872/2025 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28 in 23816 Leezen, Zimmer 106, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 8:00 – 12:00 Uhr sowie dienstags 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr) für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter den Adressen „www.todesfelde.de“ und „www.amt-leezen.de“.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Leezen, den 13.02.2026
gez. Heike Feig
(Amtsdirektorin)

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Todesfelde
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