Der von der Gemeindevertretung Todesfelde in der Sitzung am 29.09.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 für das Gebiet „südlich der „Dorfstraße“ und westlich der Straße „Zum Felde““ der Gemeinde Todesfelde und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 09.10.2026 bis 13.11.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: https://www.amt-leezen.de/herzlich-willkommen/bauen-wohnen/bauleitplanung/todesfelde
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht als Teil der Begründung, Kapitel 13 (Entwurfsstand 29.09.2026)
- Schallgutachten, erstellt von dBCon Technical Acoustics vom 10.06.2026,
inkl. ergänzender Stellungnahme vom 29.07.2026 - Fachbeitrag zur Ableitung des Niederschlagswassers, erstellt von Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH vom 29.06.2026 mit Vorerkundung und Versickerungsbeurteilung, erstellt von Dipl.-Geol. Axel Kion – Büro für Baugrunderkundung & Geotechnik vom 18.06.2026
- Fachbeitrag Artenschutz, erstellt von Bartels Umweltplanung vom 14.07.2026
- Landschaftsplan der Gemeinde Todesfelde (1999)
- die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 9 aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
o Auszulegende Stellungnahmen nach der § 4 (1) und § 2 Abs. 2 BauGB:
• Kreis Segeberg, 14.11.2025
• Landesamt für Umwelt, 05.11.2025
• Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 15.10.2025
• Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landesentwicklung, Untere Forstbehörde, 17.11.2025
• Handwerkskammer Lübeck, 24.10.2025
• Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, 28.10.2025
• Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, 17.11.2025
• Hamburger Verkehrsbund GmbH, 28.10.2025
• 50Hertz Transmission GmbH, 15.10.2025
• Deutsche Telekom Technik GmbH, 16.10.2025
• Avacon Netz GmbH, 23.10.2025
• Vodafone GmbH, 11.11.2025
• Vodafone GmbH, 11.11.2025
• Vodafone West GmbH, 13.11.2025
• Schleswig-Holstein Netz AG, 18.11.2025
• Gewässerpflegeverband Schmalfelder Au, 22.10.2025
• Gemeinden Bark, Kükels, Fredesdorf, 21.10.2025
• Gemeinde Seth, 06.11.2025
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die geplante Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets auf einer bislang überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, die menschliche Gesundheit, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
- Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar sind bzw. im Rahmen des Bebauungsplanes geäußert wurden:
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit:
- finden sich insbesondere in den Stellungnahmen des Kreises Segeberg und des Landesamtes für Umwelt, unter den Punkten 4.4, 7.1, 7.2, 13.3.6 und 13.4 der Begründung sowie im Schallgutachten einschließlich der ergänzenden Stellungnahme;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Landwirtschaftlichen Immissionen (Lärm, Staub, Gerüche), Auswirkungen durch Verkehrslärm der „Dorfstraße“ (L 167) und der Straße „Zum Felde“, Orientierungswerten der DIN 18005 und Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, planerischen und passiven Schallschutzmaßnahmen.
2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:
- finden sich insbesondere unter den Punkten 6.1, 6.2, 13.3.1, 13.3.8 und 13.5 der Begründung und im Fachbeitrag Artenschutz;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotop- und Habitatausstattung, Potenzialabschätzung zu Artenvorkommen, potenziellen Beeinträchtigungen oder Störungen von Tieren geschützter Arten, Zugriffs-verboten des § 44 BNatSchG, artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, Auswirkungen auf Natura 2000-Schutzgebiete.
3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und die biologische Vielfalt:
- finden sich insbesondere in den Stellungnahmen des Kreises Segeberg (untere Naturschutzbehörde) und der unteren Forstbehörde, unter den Punkten 6.1, 6.3, 13.3.1, 13.3.8 und 13.5 der Begründung sowie im Fachbeitrag Artenschutz;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Erhalt des Knicks mit Überhältern, gesetzlicher Biotop- und Knickschutz, Anpflanzgebote, Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser:
- finden sich insbesondere in den Stellungnahmen des Kreises Segeberg (Wasser – Boden – Abfall) und des Gewässerpflegeverbandes Schmalfelder Au, unter den
Punkten 8.1. bis 8.3, 11, 13.3.2, 13.3.3 und 13.5 der Begründung sowie im Fachbeitrag zur Ableitung des Niederschlagswassers; - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Flächenverbrauch, Flächenbilanz, Bodenart und Bodentyp, Versickerungsfähigkeit des Baugrunds, Bodenschutz, Bodenversiegelung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Ökokonto, Grundwasserschutz, Ableitung des Niederschlagswassers, Wasserhaushaltsbilanzierung
5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:
- finden sich insbesondere unter den Punkten 6.3, 13.3.4 und 13.5 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Groß- und Kleinklima, Begrünung, Kaltluftentstehung und Luftaustausch, Versickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser, verkehrsbedingte Luftschadstoffe.
6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:
- finden sich insbesondere in der Stellungnahme des Kreises Segeberg (untere Naturschutzbehörde), unter den Punkten 4.3, 4.6, 6.3, 13.2.2, 13.3.5 und 13.5 der Begründung sowie im Landschaftsplan der Gemeinde Todesfelde (1999);
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wahrung des Ortsbilds, Örtliche Bauvorschriften, Einbindung des Plangebiets in das Landschaftsbild, Eingrünung zur Landschaft, Einordnung in die historische Knicklandschaft, Begrenzung der Gebäudehöhen als Verminderungsmaßnahme.
7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:
- finden sich insbesondere in der Stellungnahme des Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein und unter den Punkten 10, 13.3.7, 13.4 der Begründung;
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Bodendenkmalen, Lage außerhalb archäologischer Interessengebiete, Anzeige und Sicherungspflichten nach § 15 DSchG SH
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
• Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
• Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per E-Mail an bauamt@amt-leezen.de möglich.
• Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten:
o Bei Bedarf können Stellungnahmen auch während der Öffnungszeiten des Amtes Leezen (montags, dienstags, donnerstags und freitags 08.00 – 12.00 Uhr, dienstags 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags 14.00- 18.00 Uhr) persönlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
o per Fax an: 04552 9977 99
o per Post an: Amt Leezen, Gemeinde Todesfelde, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen.
• Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „südlich der „Dorfstraße“ und westlich der Straße „Zum Felde““ der Gemeinde Todesfelde unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „südlich der „Dorfstraße“ und westlich der Straße „Zum Felde““ der Gemeinde Todesfelde nicht von Bedeutung ist.
• Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Die Unterlagen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Amt Leezen (Zimmer 106), Hamburger Straße 28, 23816 Leezen, jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags 08.00 – 12.00 Uhr, dienstags 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr öffentlich aus. Zudem besteht nach telefonischer Vereinbarung die Möglichkeit montags zwischen 14.00 – 16.00 Uhr die Unterlagen einzusehen.
• Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Leezen, (Zimmer 106), Hamburger Straße 28, 23816 Leezen, jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags 08.00 – 12.00 Uhr, dienstags 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags 14.00- 18.00 Uhr öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: https://www.amt-leezen.de/herzlich-willkommen/bauen-wohnen/bauleitplanung/todesfelde
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f Gemeindeordnung.
Nachfolgend ist eine Übersicht mit dem Geltungsbereich wiedergegeben:
Leezen, 06.10.2026
gez. Feig, Amtsdirektorin
Bekanntmachung, Gutachten, Fachbeiträge
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Gemeinde Todesfelde Aktuelle Infos, Veranstaltungen und mehr 