Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 11. Dezember 2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Sege-berg folgende 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Todesfelde vom 27. August 2013, zuletzt geändert durch die 3. Nachtragssatzung vom 8. November 2024, erlassen:
Artikel I
§ 3 Abs. 2 Nummer 12 – Bürgermeisterin oder Bürgermeister –
wird wie folgt ersetzt:
§ 3
Bürgermeisterin oder Bürgermeister
(2) 12. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem § 36 BauGB (mit Ausnahme von Vorhaben im Außenbereich),
12a. die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a Baugesetzbuch, wobei eine po-sitive Entscheidung der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf,
Artikel II – Inkrafttreten
(1) Die 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Todesfelde tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 12. Dezember 2025 erteilt.
Todesfelde, den 16. Dezember 2025 (L.S.) gez. Mathias Warn
Bürgermeister
Die vorstehende 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Todesfelde wird hiermit öffent-lich bekanntgemacht.
Leezen, den 17. Dezember 2025
Amt Leezen
gez. Heike Feig
Amtsdirektorin
Gemeinde Todesfelde Aktuelle Infos, Veranstaltungen und mehr 