KIEL. Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (14.3.) dem finalisierten Erlass zu einem umfassenden Maßnahmenpaket zugestimmt. Ministerpräsident Daniel Günther betont: „Zusammenhalt stärken, Abstand wahren – das ist meine herzliche Bitte an alle Menschen in Schleswig-Holstein. Wir werden diese Krise mit deutlichen Einschnitten für viele Menschen bestehen. Dafür sind klare Vorgaben und die Eigenverantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers notwendig.“ Gesundheitsminister Heiner Garg: „Der Gesundheitsschutz steht jetzt an erster Stelle. Gemeinsam kann es gelingen, das Virus zu bremsen. Reduzieren Sie Kontakte, bleiben Sie 14 Tage zu Hause, wenn Sie aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten kommen oder dort innerhalb der letzten 14 Tage waren“. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Empfehlung jetzt auch auf Italien, Schweiz und Österreich erweitert. Beschlossen wurde nachfolgendes Maßnahmenpaket, das per Erlass an die Kreise und kreisfreien Städte jetzt landesweit umgesetzt wird. Kernpunkte sind:
- Aussetzung von Schule, Kita, Horte ab Montag 16.3. inkl. beschränkte Alternativ-Betreuung für Eltern, die in besonders kritischen Infrastrukturen arbeiten und keine andere Betreuung organisieren können.
- Zutrittsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders be-troffenen Gebieten laut RKI zu allen öffentlichen Einrichtungen. Für Reiserückkeh-rer aus allen alpinen Skigebieten ist gleiches Verhalten dringend zu empfehlen. Ri-sikogebiete https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko-gebiete.html
- Besuchsverbot bzw. restriktive Einschränkungen für Besuche in Kliniken
- Kliniken haben planbare Aufnahmen zu verschieben, um Kapazitäten für Covid19-Patienten zu schaffen.
- Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen. Empfohlen wird auf den Verzicht auch privater Veranstaltungen
- Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kino und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder Saunen, Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstiger öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielhallen, Prostitutionsgewerbe.
Vorgaben für Restaurants: Besucherregistrierung der Kontaktdaten – beispielsweise pragmatisch über die Girokartenabrechnung – damit im Falle eines festgestellten Infektion Kontaktpersonen ermittelt und geschützt werden können. Sowie die Vorgabe für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern.